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Wassereindringung ins Gebäude
Das Eindringen von Wasser ins Gebäude führt im allgemeinen nicht zu einer Gefährdung seiner Standsicherheit, aber doch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude (z. B. Türen, Fenster, Haustechnik, Putz, Tapeten, Bodenbeläge) und an der Inneneinrichtung. Erstes Ziel gebäudebezogener Schutzmaßnahmen sollte daher sein, das Eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern oder zumindest zu begrenzen, solange noch eine ausreichende Gebäudestandsicherheit gegeben ist.
GefahrenkartenHeizung, InstallationKanalisationswasserKanalisationswasserGrundwasserOberflächenwasserOberflächenwasser
Grundsätzlich können folgende Wege des Wassereintritts in Gebäude im Falle eines Hochwasserereignisses unterschieden werden.
 
Mögliche
Eindringungswege:
  1. Eindringen von Grundwasser durch Kellerwände/-sohle
  2. Eindringen von Rückstauwasser durch Kanalisation
  3. Eindringen von Grundwasser durch Umläufigkeiten bei Hausanschlüssen
    (Rohrwege, Kabel sind i. d. R. nicht druckwasserdicht in das Mauerwerk eingebettet)
    oder durch undichte Fugen
  4. Eindringen von Oberflächenwasser durch Lichtschächte und Kellerfenster
  5. Eindringen von Oberflächenwasser infolge Durchsickerung der Außenwand
  6. Eindringen von Oberflächenwasser durch Tür- und Fensteröffnungen
   
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