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Richtige Planung
 
Die wirkungsvollste und häufig wirtschaftlichste Vorsorge ist ein Gebäude so zu planen, dass aufwendige Sondermaßnahmen oder Nutzungseinschränkungen entbehrlich werden. Dies bedeutet zunächst, dass Gebäude möglichst außerhalb der vom Hochwasser betroffenen Gebiete (z. B. in erhöhten Lagen) zu planen und zu errichten sind. Ist dies nicht möglich, sind geeignete gebäudebezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Vor jeder Bau- oder Sanierungsmaßnahme müssen mögliche Hoch- und Grundwassereinwirkungen berücksichtigt werden. Die zuständigen Baubehörden bzw. wasserwirtschaftlichen Fachbehörden informieren über entsprechende Bauauflagen und gewässerkundliche Randbedingungen in hochwassergefährdeten Gebieten. Ein Höchstmaß an Informationen zur regionalen Hochwassergefährdung bildet die Grundlage für eine hochwasserangepasste Gebäudeplanung und -ausführung.

1 - Hochwasser
2 - mittlerer Grundwasserstand 3 - höchster Grundwasserspiegel

Dies bedeutet konkret, dass die Bauwerkskomponenten
  • Rohbau
  • Gebäudeausbau
  • Inneneinrichtung
  • Außenanlagen

sowohl im einzelnen als auch in ihrem Zusammenwirken für die zu erwartenden Hochwassereinwirkungen ausgelegt sein müssen.

Die speziell gebäudebezogenen Hochwasserschutzmaßnahmen können grundsätzlich nach ihrer Wirkungsweise in zwei Kategorien unterschieden werden:

a) Maßnahmen, die der vollständigen Verhinderung des Eindringens von Wasser dienen.
Dem Wasser widerstehen

b) Maßnahmen, die der Schadensvermeidung bei planmäßiger Wassereindringung ins Gebäude dienen (Extremfall: planmäßige Flutung)
Dem Wasser nachgeben

Die im Einzelfall erforderlichen bzw. empfehlenswerten Hochwasserschutzmaßnahmen für ein Gebäude (Neu- oder Altbau) sind in Abhängigkeit von den erwarteten Einwirkungen zu wählen. Häufig wird ein wirkungsvoller gebäudebezogener Hochwasserschutz durch eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen erreicht.

 

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