In Hochwassergefährdeten
Gebieten kann auf zweierlei Weise Objektschutz (Vorsorge)
gegen das Eindringen von Oberflächenwasser getroffen werden.
Man kann unterscheiden in:
Maßnahmen
im Außenbereich zur Verhinderung des Wasserzutritts
zum Gebäude (nur Sinnvoll, wenn kein Zutritt von Grundwasser
erfolgt)