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Grundwasser

In der Nähe von Gewässern kann es bei gut wasserdurchlässigen Bodenarten (z. B. Sande, Kiese) im Hochwasserfall zu einem kurzfristigen Ansteigen des Grundwasserspiegels kommen. Gewässernah kann vereinfacht angenommen werden: Hochwasserstand = Grundwasserstand. Außergewöhnliche Witterungseinflüsse können auch zu Grundwasserhochständen unabhängig von Gewässerüberflutungen führen. Bei einem Anstieg über die Gründungssohle entstehen auf Grund des Wasserdruckes Beanspruchungen der Bauwerkssohle und -wände. Bei drückendem Grundwasser sind daher Dichtungsmaßnahmen nach folgenden Anforderungen vorzusehen:

  • Die Gebäudeabdichtung ist in der Regel auf der dem Wasser zugekehrten Gebäudewand anzuordnen. Um ihre Funktion zu erfüllen, muss sie eine geschlossene Wanne bilden, oder das Bauwerk allseitig umschließen.
  • Gegen aufsteigende Nässe ist die Abdichtung bei wasserdurchlässigen nichtbindigen Böden mindestens 30 cm über den höchsten Grundwasserstand bzw. den max. Hochwasserstand, bei bindigen Boden mindestens 30 cm über die Geländeoberflächen zu führen. Bei Bauwerken im Hochwassergefährdeten Bereich ist der max. Hochwasserstand maßgebend.
  • Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bauwerksverformungen (Schwinden, Setzungen) ihre Schutzwirkung nicht verlieren.

 

Als Grundtypen der Gebäudeabdichtung unterscheidet man die "Schwarze Wanne" und die "Weiße Wanne".
 
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