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In der
Nähe von Gewässern kann es bei gut wasserdurchlässigen Bodenarten
(z. B. Sande, Kiese) im Hochwasserfall zu einem kurzfristigen
Ansteigen des Grundwasserspiegels kommen. Gewässernah kann
vereinfacht angenommen werden: Hochwasserstand = Grundwasserstand.
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse können auch zu Grundwasserhochständen
unabhängig von Gewässerüberflutungen führen. Bei einem Anstieg
über die Gründungssohle entstehen auf Grund des Wasserdruckes
Beanspruchungen der Bauwerkssohle und -wände. Bei drückendem
Grundwasser sind daher Dichtungsmaßnahmen nach folgenden Anforderungen
vorzusehen:
- Die
Gebäudeabdichtung ist
in der Regel auf der dem Wasser zugekehrten Gebäudewand
anzuordnen. Um ihre Funktion zu erfüllen, muss sie eine
geschlossene Wanne bilden, oder das Bauwerk allseitig umschließen.
- Gegen
aufsteigende Nässe ist die Abdichtung bei wasserdurchlässigen
nichtbindigen Böden mindestens 30 cm über den höchsten
Grundwasserstand bzw. den max. Hochwasserstand, bei bindigen
Boden mindestens 30 cm über die Geländeoberflächen
zu führen. Bei Bauwerken im Hochwassergefährdeten
Bereich ist der max. Hochwasserstand maßgebend.
- Die
Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bauwerksverformungen
(Schwinden, Setzungen) ihre Schutzwirkung nicht verlieren.
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